
Ulrike Lohmann
Veranstaltungen mit mehr als 50 Gästen - Verfahren bis zum 19.04.2020
Die Ereignisse überschlagen sich gerade rasant. Gestern wurde vom Land Brandenburg eine neue Verordnung herausgegeben, nach der Veranstaltungen / Ansammlungen ... was auch immer ... mit mehr als 50 Gästen zu untersagen sind (s. Downloads). Diese Gäste / Teilnehmer sind alle namentlich und mit vollständiger Adresse und Telefonnummer zu erfassen. Wir hatten dazu schon am Samstag eine Namensliste vorbereitet.